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Versicherungs-Fälle, Kalkulationen und Offerten

Die AGC Autogarage Civetta arbeitet mit allen Versicherungsgesellschaften zusammen und ist nicht gebunden. Bei einem Schadenfall übernehmen wir gerne für Sie die Schadenabwicklung mit der Versicherung.

Wir stellen eine Kalkulation zusammen und beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten die Ihnen zustehen.

Dank unserer Unabhängigkeit können wir Ihnen bei einer Fahrzeugeinlösung oder Versicherungswechsel einen neutralen und für Sie passenden Versicherungsschutz vorstellen.

Schaden am Fahrzeug

Ihr Fahrzeug hat einen Schaden erlitten? Beachten Sie bitte folgende Punkte:

Dokumentieren

Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht und fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge möglichst von allen Seiten.

Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen

  • Unterschrift auf der Rückseite nicht vergessen.
  • Wählen Sie verständliche Formulierungen.
  • Anerkennen Sie nie die alleinige Schuld.
  • Halten Sie Namen und Adressen von Zeugen fest.

Polizei anrufen

  • Sie müssen die Polizei immer benachrichtigen, wenn Personen so verletzt wurden, dass mit einem Arztbesuch zu rechnen ist.
  • Sollten Ihnen die involvierten Personen Schwierigkeiten machen, können Sie darauf bestehen, die Polizei zu rufen.
  • Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, die Polizei zu rufen.

Versicherung

  • Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
  • Lassen Sie Reparaturen erst dann ausführen, wenn Ihr Wagen geprüft worden ist.
  • Verlangen Sie vor der Reparatur stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko?

Haftpflicht

Die PKW-Haftpflicht ist für Fahrzeughalter verpflichtend und kommt für Schäden auf, die anderen durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstehen. Die

PKW-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden ab.

Das sind die Mindestanforderungen an eine Haftpflichtversicherung, die Schäden beim Unfallgegner abdecken soll, die man verursacht hat. Darüber hinaus gibt es weitere Versicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

Teilkasko

Die Teilkasko sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Bei der Teilkaskoversicherung werden Dinge wie beispielsweise Beschädigungen am geparkten Wagen oder Diebstahl abgesichert.

Vollkasko

Für den Komplettschutz braucht man eine Vollkaskoversicherung. Sie deckt ebenfalls alle elementaren Schäden am Auto wie Diebstahl oder Sturm ab. Im Gegensatz zur Kasko- deckt die Vollkaskoversicherung allerdings auch Schäden ab, die man selbst verursacht hat. 

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Mit der Verkehrs-Rechtsschutz schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits rund um Ihren privaten Pkw und als Verkehrsteilnehmer.

Insassen-Versicherung

Leistungslücken füllen

Haftpflichtrechtliche Abklärungen erfordern eine gewisse Zeit, während der die Geschädigten auf ihr Geld warten müssen. Ferner kann eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beispielsweise aufgrund der Verschuldenssituation reduziert ausfallen. Die Motorfahrzeug-Unfallversicherung (MFU) bezahlt dagegen sofort, ohne dass zuerst Schuldfragen geklärt werden müssen. Mit der Insassenversicherung können zudem Lücken gefüllt werden, die sich aus den Leistungen anderer Unfallversicherungen ergeben. Wird bei einem Unfall zum Beispiel eine nicht berufstätige Person vorübergehend arbeitsunfähig oder invalid, erhält sie vom Krankenversicherer im Allgemeinen keine Geldleistungen bzw. von der Invalidenversicherung nur eine geringe Rente. Zu beachten ist ferner, dass viele Leistungen der MFU (im Gegensatz zu den Sozialversicherungen) in der Regel zusätzlich zu allen anderen Versicherungen ausbezahlt werden, so das Todesfall- und Invaliditätskapital oder die Taggelder. Eine besondere Rolle spielt die MFU, wenn mit dem Fahrzeug Personen befördert werden, die über keine oder nur über eine ungenügende Versicherungsdeckung verfügen; das kann bei Besuchern aus dem Ausland oder bei Anhaltern der Fall sein. Die Insassenversicherung sieht – zu vorteilhaften Prämien – in der Regel als Leistungen ein Todesfall- und Invaliditätskapital, Taggelder und unbegrenzte Heilungskosten mit freier Arztwahl sowie einen Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung vor.

Versicherer und Angebote

Die Versicherungsgesellschaften sind in der Gestaltung ihrer Versicherungsprodukte für Motorfahrzeuge grundsätzlich frei – natürlich unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Daher gibt es auch für Motorfahrzeug-Versicherungen auf dem Markt verschiedene Angebote von Versicherungsgesellschaften, mit unterschiedlich versicherten Gefahren, Leistungen und Prämienmodellen. In der Regel basiert bei Personenwagen die Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung auf dem Neuwert (inkl. 10% des Zubehörs) des versicherten Fahrzeuges zur Zeit der Herstellung. Der laufend abnehmende Wert des Fahrzeuges ist bei diesem Prämienberechnungsmodell als Mittelwert bereits berücksichtigt. Ein Vorteil dieser seit Jahren als Standard geltenden und bewährten Prämienberechnung liegt darin, dass der Vertrag und die Prämien nicht alljährlich dem effektiven Wert des Fahrzeuges angepasst werden müssen. Ferner wird so eine allfällige mit dem Fahrzeugwert zusammenhängende Über- oder Unterversicherung vermieden. Einige Gesellschaften gewähren bei gebrauchten Fahrzeugen in der Kasko-Versicherung einen Altersrabatt.

Vergleichen Sie die Versicherungsangebote, fragen Sie uns.

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